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   BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99   

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https://dejure.org/1999,5310
BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99 (https://dejure.org/1999,5310)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1999 - 4 StR 351/99 (https://dejure.org/1999,5310)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1999 - 4 StR 351/99 (https://dejure.org/1999,5310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Unzulässige Rüge des Verstoßes gegen § 338 Nr. 1 StPO; Bildung der Gesamtstrafe; Höchststrafe von 15 Jahren

  • Wolters Kluwer

    Mitteilung des Sitzungskalenders - Außerordentliche Sitzung - Bildung der Gesamtsrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 54 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
    Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
    Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
    Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97

    Bildung mehrerer Gesamtstrafen (Zäsurwirkung; Höchstgrenze des § 38 Abs. 2 StGB)

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
    Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 278/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Schuldangemessenheit

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
    Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    aa) Der Zulässigkeit der Rüge steht hier allerdings nicht entgegen, dass die Revision Verfahrensvorgänge in eigenen Worten wiedergegeben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. April 1998 - 1 StR 120/98, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4, und vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00, juris Rn. 2 mwN) und den Sitzungskalender der Strafkammer (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 1999 - 4 StR 351/99, juris Rn. 1) nicht vorgelegt hat.
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